Arbeitsrecht
Als
Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich
Arbeitgeber
in allen arbeitsrechtlichen Fragen von der Erstellung des
Arbeitsvertrags über die Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen
Interessen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zu
dessen Beendigung einschließlich der
Prozessvertretung. Gerade im Arbeitsrecht ist eine frühzeiitge Hinzuziehung
anwaltichen Know-hows wichtig, um die Wahrung der eigenen Interessen zu gewährleisten.
Auch vertrete ich
Arbeitnehmer, leitende Angestellte sowie Geschäftsführer, u.a. bei der Durchsetzung von
Lohn-/ Gehaltsansprüchen, beim Vorgehen gegen Abmahnungen und
Kündigungen, beim Aushandeln von
Aufhebungs- verträgen, sowie in allen übrigen Fragen ihres Arbeitsverhältnisses.