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Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen von der Erstellung des Arbeitsvertrags über die Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Interessen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung einschließlich der Prozessvertretung. Gerade im Arbeitsrecht ist eine frühzeiitge Hinzuziehung anwaltichen Know-hows wichtig, um die Wahrung der eigenen Interessen zu gewährleisten.

Auch vertrete ich Arbeitnehmer, leitende Angestellte sowie Geschäftsführer,  u.a. bei der Durchsetzung von Lohn-/ Gehaltsansprüchen, beim Vorgehen gegen Abmahnungen und Kündigungen, beim Aushandeln von Aufhebungs- verträgen, sowie in allen übrigen Fragen ihres Arbeitsverhältnisses.