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Lohn-/ Gehaltsansprüche

Beachten Sie bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, dass für Ihr Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen gelten können. Diese bestimmen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis automatisch verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten, meist nur kurzen Frist von einigen Wochen oder Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden.

In manchen Fällen ist auch die anschließende gerichtliche Geltendmachung vorgeschrieben, wenn Ihr Arbeitgeber die Forderung ablehnt oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht reagiert. Bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gilt es daher keine Zeit zu verlieren.

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