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Kündigungen

Wenn Sie gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers vorgehen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang die Kündigung durch Klageerhebung beim Arbeitsgericht anfechten müssen ("Kündigungsschutzklage").

Rasches Handeln Ihrerseits ist daher sehr wichtig, da mit Verstreichen lassen dieser Frist die Kündigung als wirksam gilt. Fristgerechte Klageerhebung ist auch dann erforderlich, wenn Ziel nur die Zahlung einer Abfindung ist. Denn die meisten Kündigungsschutzklagen enden nicht damit, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, sondern dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung einigen.

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