Kündigungen
Wenn Sie gegen die Kündigung
Ihres Arbeitgebers vorgehen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie
innerhalb von 3 Wochen ab Zugang die Kündigung durch Klageerhebung
beim Arbeitsgericht anfechten müssen
("Kündigungsschutzklage").
Rasches Handeln Ihrerseits ist daher sehr wichtig, da mit Verstreichen
lassen dieser Frist die Kündigung als wirksam gilt. Fristgerechte
Klageerhebung ist auch dann erforderlich, wenn Ziel nur die Zahlung
einer Abfindung ist. Denn die meisten Kündigungsschutzklagen enden
nicht damit, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, sondern
dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung einigen.
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