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Aufhebungsverträge

Bietet Ihr Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, beachten Sie bitte, dass eine solche Vereinbarung für Sie mit erheblichen Nachteilen verbunden sein kann, v.a. wenn nicht feststeht, dass sich nahtlos eine neue Tätigkeit anschließt. Wegen Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses könnte Ihnen die Verhängung einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen, welche zusätzlich zur Folge hat, dass sich die Anspruchsdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld um ein Viertel mindert.

Lassen Sie sich daher zur Vermeidung von Nachteilen vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags in jedem Fall anwaltlich beraten.

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